Gasprovider in Biebesheim am Rhein
Gaskunden können seit dem Jahr 2006 den Gasprovider wechseln. Inzwischen konnten sich viele neue Gasversorger auf dem deutschen Gasmarkt durchsetzen, etliche lokale
Gaslieferanten haben ihr Liefergebiet ausgeweitet und beliefern auch fern ab ihres Ursprungsgebietes Privat- und Geschäftskunden mit Gas. Das Wechseln des Gaslieferanten rechnet sich auf jeden Fall. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann ein Wechsel rund 500 Euro pro Jahr an Heizkosten an Ersparnis bringen. Erst durch die Trennung des Gaspreises vom Ölpreis ist das möglich geworden. Gaspreise für private Kunden dürfen nicht mehr direkt an den Ölpreis gekoppelt werden. Dieses ergeht sich aus einem Grundsatzurteil des BGH, der hiermit am 24.3.2010 die Rechte der Gaskunden stärkte. Im Urteil hiess es, die alleinige Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Verbraucher unverhältnismäßig. Auf jeden Fall müssten die Provider die Preise transparenter offenlegen. Seit den 60er Jahren bestand die Kopplung der Gaspreise an den Preis des Öls. Infolgedessen zogen Anstiege des Ölpreises mit Verspätung auch stets einen Anstieg des Gaspreises nach sich. Hier handelte es sich allerdings nicht um ein Gesetz, sondern allein um eine Übereinkunft zwischen Gasproduzenten und Gasanbietern. In Anbetracht steigender Strom- und Gaskosten geriet diese Übereinkunft mehr und mehr in die Kritik, da mit ihr Preiszuwächse häufig pauschal gerechtfertigt wurden - und zwar unabhängig davon, ob die wirklichen Preise für Erdgas gestiegen waren oder nicht.
Wie Funktioniert ein Gasproviderwechsel?
Ein Gasanbieterwechsel lässt sich ohne großen Aufwand oder Expertenwissen problemlos erledigen. Sie vergleichen mit dem Gasrechner die Angebote der Gasanbieter in
Biebesheim am Rhein. Mittels der Einstelloptionen können Sie hierbei die Vergleichskriterien auf Ihren Bedarf anpassen. Nachdem Sie Ihren Idealtarif entdeckt haben, füllen Sie im Internet ein Bestellformular aus. Danach geht das Weitere von alleine von statten. Sie haben jedoch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Alle Formalien erledigt der neue Gaslieferant für Sie.